Bestattungen Karow - Straubing
Niederlassung direkt gegenüber dem Klinikum Straubing! Nach dem Eintritt eines Trauerfalles sollte möglichst zeitnah telefonisch Kontakt zu uns aufgenommen werden. Wir besprechen die aktuelle Situation mit Ihnen und bieten sofort Hilfestellung bei den ersten anfallenden Fragen. Wenn der Trauerfall in der Wohnung eintritt, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Erst danach können wir die Überführung durchführen. Wir sprechen diesen Termin mit Ihnen ab und werden uns selbstverständlich bemühen, den Verstorbenen zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt abzuholen. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Altenheim wird zunächst die Todesbescheinigung durch einen Arzt intern veranlasst und ausgestellt sowie die Familie benachrichtigt. Anschließend sollten Sie uns benachrichtigen, und nach Rücksprache mit der Verwaltung und oder dem Pflegepersonal wird die Überführung von uns durchgeführt. Als Angehöriger haben Sie grundsätzlich das Recht, jedes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das Sie für richtig empfinden. Sie haben das sogenannte "rechtmäßige Wahlrecht"! Den wenigsten ist dies bekannt und folgen daher einem Irrglauben der immer noch weit verbreitet ist, dass ein Angehöriger bei einem Sterbefall mit Beisetzung in Straubing, zum städtischen Bestattungsunternehmen - auch besser bekannt unter "Leichenschwestern" - gehen müsse. Das sei quasi "Pflicht". Tatsächlich aber kann jeder Angehörige das Bestattungsunternehmen seines Vertauens mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragen. Die Versorgung des Verstorbenen, die Überführung, die Absprache aller Termine, die Behördengänge, all dies wird grundsätzlich auch von uns im gesamten Stadtgebiet Straubing und Umgebung erledigt. 24H BEREITSCHAFT Straubing: 09421 - 96 11 34 Mitterfels: 09961 - 91 02 05 Straßkirchen: 09424 - 94 85 286 Bildnachweise: Website Karow (eigene Bilder) - Bestatter und Trauerhilfe
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Bestattungen Karow - Mitterfels
Nach dem Eintritt eines Trauerfalles sollte möglichst zeitnah telefonisch Kontakt zu uns aufgenommen werden. Wir besprechen die aktuelle Situation mit Ihnen und bieten sofort Hilfestellung bei den ersten anfallenden Fragen. Wenn der Trauerfall in der Wohnung eintritt, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Erst danach können wir die Überführung durchführen. Wir sprechen diesen Termin mit Ihnen ab und werden uns selbstverständlich bemühen, den Verstorbenen zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt abzuholen. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Altenheim wird zunächst die Todesbescheinigung durch einen Arzt intern veranlasst und ausgestellt sowie die Familie benachrichtigt. Anschließend sollten Sie uns benachrichtigen, und nach Rücksprache mit der Verwaltung und oder dem Pflegepersonal wird die Überführung von uns durchgeführt. Als Angehöriger haben Sie grundsätzlich das Recht, jedes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das Sie für richtig empfinden. Sie haben das sogenannte "rechtmäßige Wahlrecht"! Den wenigsten ist dies bekannt und folgen daher einem Irrglauben der immer noch weit verbreitet ist. Wenn ein Bestattungsinstitut einen "Vertrag" mit der jeweiligen Gemeinde hat, sagt das lediglich aus, dass die Friedhofarbeiten, wie Grabaushub, Sarg- oder Urnenträgerdienste sowie evtl. auch die Leichenhausreinigung von nur diesem einem Bestattungsunternehmen ausgeführt werden, jedoch für die Angehörigen keine weitere Verpflichtung besteht. Tatsächlich aber kann jeder Angehörige das Bestattungsunternehmen seines Vertauens mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragen. Die Betreuung der Hinterbliebenen, Versorgung des Verstorbenen, die Überführung, die Absprache aller Termine, die Behördengänge, all dies kann frei gewählt werden und wird grundsätzlich auch von uns überall ohne örtliche Einschränkung angeboten. 24H BEREITSCHAFT Straubing: 09421 - 96 11 34 Mitterfels: 09961 - 91 02 05 Straßkirchen: 09424 - 94 85 286 Bildnachweise: Website Karow (eigene Bilder) - Bestatter und Trauerhilfe
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Bestattungen Karow - Straßkirchen
Nach dem Eintritt eines Trauerfalles sollte möglichst zeitnah telefonisch Kontakt zu uns aufgenommen werden. Wir besprechen die aktuelle Situation mit Ihnen und bieten sofort Hilfestellung bei den ersten anfallenden Fragen. Wenn der Trauerfall in der Wohnung eintritt, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Erst danach können wir die Überführung durchführen. Wir sprechen diesen Termin mit Ihnen ab und werden uns selbstverständlich bemühen, den Verstorbenen zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt abzuholen. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Altenheim wird zunächst die Todesbescheinigung durch einen Arzt intern veranlasst und ausgestellt sowie die Familie benachrichtigt. Anschließend sollten Sie uns benachrichtigen, und nach Rücksprache mit der Verwaltung und oder dem Pflegepersonal wird die Überführung von uns durchgeführt. Als Angehöriger haben Sie grundsätzlich das Recht, jedes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das Sie für richtig empfinden. Sie haben das sogenannte "rechtmäßige Wahlrecht"! Den wenigsten ist dies bekannt und folgen daher einem Irrglauben der immer noch weit verbreitet ist. Wenn ein Bestattungsinstitut einen "Vertrag" mit der jeweiligen Gemeinde hat, sagt das lediglich aus, dass die Friedhofarbeiten, wie Grabaushub, Sarg- oder Urnenträgerdienste sowie evtl. auch die Leichenhausreinigung von nur diesem einem Bestattungsunternehmen ausgeführt werden, jedoch für die Angehörigen keine weitere Verpflichtung besteht. Tatsächlich aber kann jeder Angehörige das Bestattungsunternehmen seines Vertauens mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragen. Die Betreuung der Hinterbliebenen, Versorgung des Verstorbenen, die Überführung, die Absprache aller Termine, die Behördengänge, all dies kann frei gewählt werden und wird grundsätzlich auch von uns überall ohne örtliche Einschränkung angeboten. 24H BEREITSCHAFT Straubing: 09421 - 96 11 34 Mitterfels: 09961 - 91 02 05 Straßkirchen: 09424 - 94 85 286 Bildnachweise: Website Karow (eigene Bilder) - Bestatter und Trauerhilfe
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